Hahn Schornsteintechnik GmbH
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Aufbauhöhen über Dach bei Doppelwandigen Außenwandschornsteinen!

Erforderliche Schornsteinhöhe über Dach nach § 19 Abs. 1 der 1. BImSchV Ableitbedingungen:

bei neuen Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe, die nach dem 31.12.2021 errichtet werden, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins:

1. firstnah angeordnet ist und 2. den First um mindestens 40 Zentimeter überragt. Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn 1. ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe und

2. ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First. Bei Dachneigungen kleiner 20° ist die Höhe der Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, der unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20° zu ermitteln ist. Weiter sind abhängig von der Nennwärmeleistung größere Gebäudeabstände und Mindesthöhen zu benachbarten Gebäudeöffnungen einzuhalten!

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Erforderliche Schornsteinhöhe über Dach nach § 19 Abs. 1 der 1. BImSchV

Erforderliche Schornsteinhöhe über Dach nach § 19 Abs. 1 der 1. BImSchV mit vertikaler Lösung 45°

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